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Lippertsreute - dem See ganz nah - Erholungsort
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Lippertsreute
Rathaus LippertsreuteAm Montag, den 19. Mai 2008 fand eine öffentliche Ortschaftsratsitzung statt.
Beginn 20.00 Uhr.

Punkt 1 Bürgeranfragen
Das Straßenschild „Alte Hofstelle“ ist sehr schlecht einzusehen und sollte versetzt werden.

Punkt 2 Erweiterung der Mobilfunkanlage in ÜB.-Lippertsreute/Ernatsreute und die anstehende Aktualisierung des Vertrages mit der DFMG
(Deutsche Funkturm GmbH)

Bericht und Sachstandslage von Herrn Dr. Barthelmeß
Im Jahre 1974 wurde ein Gestattungsvertrag mit der Deutschen Bundespost geschlossen.
Dieser sah den Betrieb eines Fernseh-Frequenzumsetzers vor. Mittlerweile ist dieser
Fernseh-Frequenzumsetzer nicht mehr in Betrieb, dafür wird der Mast als Mobilfunkstandort
von T-Mobile (nur GSM, kein UMTS) genutzt. Bei Verhandlungen mit der von DFMG
beauftragten Mailänder Ingenieur Consult GmbH über eine Neufassung des Vertrags, stellte
sich heraus, dass auch die O2 (Germany) GmbH &Co. OHG dort eine Sendeanlage (nur
GSM, kein UMTS) betreiben möchte. Das Grundstück ist 1986 bzw. 1988 von der Stadt an
die SWÜ (Stadtwerke Überlingen) übergegangen. Rechtsnachfolger des Vertragspartner der
Deutschen Bundespost, ist hier die DFMG. Die DFMG betreibt selber keine
Mobilfunkanlagen, sondern akquiriert Standorte und errichtet Sendemasten, die dann an die
Mobilfunkbetreiber, vorzugsweise die Schwesterngesellschaft T-Mobile, vermietet werden.
Nun ist die Aktualisierung des Vertrages angeregt worden.
Ziel der Stadt bei den Verhandlungen ist, dass jede Änderung oder Erweiterung der
bestehenden Anlage nur mit Zustimmung der Stadt, bzw. der SWÜ als Vermieter möglich
ist. Außerdem soll eine Haftungsfreistellung erreicht und der Mietpreis an den Preisindex
gebunden werden.
Das von der Stadt beauftragte Ing.-Büro Honisch hat nun mit den vorläufigen Daten von O2
eine Emissionsprognose erstellt, derzufolge die Strahlenbelastung – auch bei einer
Erweiterung des Standorts um die O2-Anlage – im bewohnten Bereich (Lippertsreute,
Ernatsreute, Wackenhausen, deutlich unter dem Überlinger Schwellenwert von 1.000
µW/m2 liegen wird. Der gesetzliche Grenzwert liegt bei 10.000.000 µW/m2.
Da höhere Werte hier fast ausschließlich im unbewohnten Außenbereich auftreten, ist diese
Anlage mit der gewünschten Erweiterung deutlich günstiger, als jeder innerörtliche
Alternativstandort.
Der Ortschaftsrat hat nach eingehender Diskussion folgende Beschlussempfehlung an den
Gemeinderat Überlingen ausgesprochen:
Der Altvertrag von 1974 wird aktualisiert. Hierbei ist sicher zu stellen, dass jede Änderung
(d.h. insbesondere Erweiterung) der Anlage, für die eine neue Standortbescheinigung der
Bundesnetzagentur erforderlich ist, nur mit Zustimmung der Stadt bzw. SWÜ als Vermieter
möglich ist.
Einer Erweiterung des bestehenden, derzeit von T-Mobile (nur mit GSM, kein UMTS)
genutzten Standorts um die geplante O2-Anlage (nur GSM, keine UMTS) wird mit der
Maßgabe zugestimmt, dass die Strahlenbelastung im bewohnten Bereich (insbesondere
Hebsackhof) möglichst niedrig gehalten und ein Wert von 1000 µW/m2 nicht überschritten
wird. Die Einhaltung dieses Wertes ist binnen eines Jahres nach Inbetriebnahme der O2-
Anlage durch technische Messungen eines unabhängigen Sachverständigen zu überprüfen.

Punkt 3 Bauangelegenheiten

  • Kenntnisgabeverfahren Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und 1 Stellplatz, Am Schellenberg, Flurstück-Nr. 143/18, Gemarkung Lippertsreute Bei diesem Bauantrag gab es seitens des Bauherrn drei Anträge auf Befreiung des Bebauungsplanes, die EFH soll von 520m auf 519m gesenkt werden, die Gaupenform ist etwas verändert und die Garagenposition soll etwas nach hinten verschoben werden.Der Ortschaftsrat stimmt diesen Befreiungen, vorbehaltlich der Entscheidung des Bauausschusses, mit der Maßgabe zu, dass die EFH sich am unteren Nachbarhaus angleichen soll. Die Garagenwand muss an der hinteren Seite (Sicht vom Unterdorf) begrünt werden.
  • Bauantrag Einbau von 3 weiteren Dachgaupen, Kirchweg 4, Flurstück-Nr. 31/2, Gemarkung Lippertsreute Der Ortschaftsrat stimmte dem Bauantrag zu, unter Vorbehalt der Zustimmung des Bauauschusses.
  • Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Alte Hofstelle,Flurstück-Nr. 20/22 und 20/21. Der Ortschaftsrat kann einer Umnutzung von einem Doppelhaus zu zwei Einfamilienhäusern grundsätzlich zustimmen, vorbehaltlich der Zustimmung des Bauausschusses. Bei einem evtl. Bauantrag möchte der Ortschaftsrat aber eine detaillierte Planung und konkrete Vorschläge, wie sich die Einfamilienhäuser in die Baufenster einfügen.

Punkt 4 Bildung eines Wahlausschusses für die OB-Wahlen
Es wurden verschiedene Vorschläge an das Wahlamt weitergegeben.

Punkt 5 Genehmigung Protokoll vom 14.04.08
Keine Beanstandungen

Punkt 6 Bekanntgaben / Verschiedenes
Die nächste Ortschaftsratsitzung ist am Montag, 9. Juni 08
Auf Nachfragen i.S. DSL werden wir immer wieder seitens der Telekom vertröstet.
Die mündliche Zusage, dass die Leitungen im Frühjahr 08 realisiert werden, ist
plötzlich nicht mehr aktuell, es gibt jetzt eine mündliche Zusage auf Herbst 2008.
Bei der Einfahrt in die Alte Landstrasse gibt es ein Hinweisschild für LKW’s, damit
diese nicht ins Dorf einfahren müssen.

Punkt 7 Anfragen
Eine Straßenlaterne „In den Lettenäckern“ ist beschädigt. Der Mangel wird an die
Stadtwerke Überlingen weitergegeben.
Die Verbindungsstraße zwischen Ernatsreute und Bambergen ist einem sehr
schlechten Zustand und um entsprechende Behebung der Mängel wird gebeten.

Donnerstag, 21. November 2024

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